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19.10.2020

G-BA leitet Beratungsverfahren zur Videotherapie ein

In seiner Sitzung am 15. Oktober 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, ein Beratungsverfahren einzuleiten zur generellen Nutzung der Videotherapie in der Physiotherapie und anderen Heilmittelbereichen.

Aus Sicht von PHYSIO-DEUTSCHLAND kann die Videotherapie die eigentliche Physiotherapie nicht ersetzen, aber in besonderen Fällen ergänzen. Das haben Rückmeldungen von Mitgliedern, die diese mit ausgewählten Patienten im Frühjahr durchgeführt haben, gezeigt. Wir werden über das weitere Verfahren hier berichten.

Noch keine regionalen Ausnahmeregelungen in Kraft, trotz steigender Fallzahlen

Bereits am 17. September 2020 hat der G-BA vorbereitende Beschlüsse getroffen, falls die Fallzahlen der Corona-Pandemie aufgrund steigender Infektionszahlen erneut Anpassungen bei der Versorgung mit Heilmitteln erfordern.

Leider hat der G-BA in seiner Sitzung letzte Woche noch keine Ausnahmeregelungen für den Heilmittel-Bereich beschlossen, die eine Versorgung mit Heilmitteln in Hoch-Risiko-Gebieten erleichtern würden. „Wir gehen davon aus, dass der G-BA spätestens in seiner nächsten Sitzung am 05. November entsprechende Beschlüsse treffen wird“, erklärt Thorsten Vogtländer, Geschäftsführer von PHYSIO-DEUTSCHLAND.