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18.03.2021

Gemeinsamer Bundesausschuss erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf

In seiner heutigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf um sieben Diagnosen erweitert.

In der Diagnoseliste für einen solchen Bedarf (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie) kommen durch den aktuellen Beschluss nun folgende Krankheitsbilder hinzu:

  • Guillain-Barré-Syndrom (Erkrankung des peripheren Nervensystems)

  • Normaldruckhydrozephalus (Störung der Hirn-, Rückenmark- und Nervenfunktion)

  • blutungsbedingte Gelenkschäden (Arthropathia haemophilica)

  • Ehlers-Danlos-Syndrom (Erkrankungen des Bindegewebes)

  • Glasknochenkrankheit (Osteogenesis imperfecta)

  • angeborene Fehlbildungssyndrome vorwiegend an den Extremitäten

  • schwere Verbrennungen oder Verätzungen

Dieser Änderungsbeschluss tritt voraussichtlich zum 01. Juli 2021 in Kraft.

Die komplette Pressemitteilung finden Interessierte hier.