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03.07.2020

Konkretisierung bei aktuellen Empfehlungen der Kostenträger

Seit dem 01. Juli 2020 gelten aktualisierte Empfehlungen der Kassenverbände und des GKV-Spitzenverbandes zum Umgang mit der Corona-Pandemie. In dieser Meldung finden Sie die aktualisierte Fassung, die eine Klarstellung für Verordnungen zwischen dem 18. Februar und dem 30. Juni beinhaltet.

Wichtig: Für alle Verordnungen, die bis zum 30. Juni 2020 von einem Arzt ausgestellt wurden, entfällt seitens der Krankenkassen die Prüfung der Einhaltung der 14-tägigen Unterbrechungsfrist. Der letzte Behandlungstag vor der Unterbrechung muss dabei nach dem 17. Februar 2020 liegen.