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22.01.2021

Verordnungsformular Muster 13 – gut gemeint, aber nur teilweise gut gemacht

Seit dem 01. Januar 2021 gilt für alle Heilmittelbereiche das neue vereinheitlichte Verordnungsformular Muster 13. Ziel der Vereinheitlichung der bislang unterschiedlich gestalteten Vordrucke war eine Vereinfachung für die Ärzte. Bei der Nutzung in der Praxis zeigt das neue Formular allerdings einige Schwachstellen. Aus diesem Grund fordert PHYSIO-DEUTSCHLAND, die Verbände bei solch einschneidenden Maßnahmen für alle Physiotherapiepraxen zu beteiligen.

Entscheidungen fallen über die Köpfe der Umsetzenden hinweg

Alleinig zuständig für eine möglichst reibungslose Einführung eines neuen Formulars ist aktuell die Formularkommission der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die Formularkommission setzt sich aus Vertretern der Krankenkassen und der Vertragsärzte zusammen. Grundsätzlich geht es bei der Formularentwicklung um die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, einen standardisierten Informationsaustausch und eine möglichst einfache Handhabung durch den verordnenden Arzt. Deshalb ist die Formularkommission auch im direkten Kontakt mit den Herstellern von Praxissoftware und informiert diese über Änderungen der Formulare.

Welche Informationen ein Formular enthalten muss, regelt im Fall der Heilmittelverordnung im Wesentlichen die vom Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) beschlossenen und seit 01. Januar 2021 gültigen neuen Heilmittel-Richtlinien.

Gemeinsam für mehr Praxistauglichkeit sorgen

Schaut man sich das neue Muster 13 etwas genauer an, stellt man schnell fest, dass gut gemeint nicht immer gut gemacht bedeutet. Das Formular enthält Felder wie beispielsweise das Feld „Unterschrift des Leistungserbringers“, zu dem es aktuell keine vertragliche Regelung gibt. Da ist Verwirrung in den Physiotherapiepraxen zurecht vorprogrammiert, weil ein Ausfüllen seitens der Therapeutinnen und Therapeuten nach aktueller Vertragslage gar nicht erforderlich ist.

Auch die Felder für die Unterschriften der Patientinnen und Patienten sind viel zu klein gestaltet worden. Gerade für ältere und gehandicapte Patienten ist die genaue Platzierung der Unterschrift in den kleinen Feldern mühsam bis unmöglich. Diese - scheinbar banalen - Umsetzungsprobleme in der Praxis hätte die Formularkommission vermeiden können, wenn sie die maßgeblichen Verbände in die Entwicklung des neuen Formulars aktiv mit einbezogen hätte. PHYSIO-DEUTSCHLAND fordert daher für die Zukunft die Einbeziehung der Verbände, damit unnötige Umsetzungsprobleme bereits im Vorfeld vermieden werden können.

Das neue Muster 13 ist nun – wie die neue Heilmittelrichtlinie - seit drei Wochen gültig. PHYSIO-DEUTSCHLAND hat zahlreiche Rückmeldungen erreicht, dass viele Arztpraxen nicht oder nicht ausreichend über die konkreten Änderungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen informiert wurden. Dadurch kommt es aktuell noch zu vielen unnötigen Fehlern bei der Ausstellung des neuen Musters 13.

"Wir leiten die Rückmeldungen unserer Mitglieder zu beispielsweise Fehlern in der ärztlichen Software gebündelt an die KBV weiter und fordern – mit Blick auf die Ausgestaltung des Verordnungsvordrucks eine Einbeziehung in entsprechende Entscheidungen der Formularkommission. Außerdem sprechen wir dieses Thema auch bei den Verhandlungsrunden mit dem GKV-Spitzenverband immer wieder an", erklärt Thorsten Vogtländer, Geschäftsführer von PHYSIO-DEUTSCHLAND.