Versorgung militärischer Patientinnen und Patienten aus der Ukraine

Die Koordinierungsstelle Ukraine (Referat 615) im Bundesministerium für Gesundheit hat hierzu aktuelle Informationen zum Verfahren veröffentlicht.
Behandlungsberechtigung, Abrechnung und weitere Informationen
Die Regelungen des MedEvac-Programms gelten ausschließlich für evakuierte ukrainische Soldatinnen und Soldaten. Gegenüber Krankenhäusern, Arztpraxen, Rehabilitationseinrichtungen, Heilmittel- und Hilfsmittelerbringern sowie Apotheken weisen sie ihre Behandlungsberechtigung durch ein Patienteninformationsschreiben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) nach. Dieses wird den Betroffenen kurz vor ihrem Transport nach Deutschland ausgehändigt.
Wichtiger Hinweis: Die medizinische Versorgung geflüchteter ukrainischer Zivilpersonen erfolgt über die regulären Sozialleistungssysteme.
Informationsmaterialien für Patientinnen und Patienten
Informationsblätter stehen in folgenden Sprachen zur Verfügung: