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Fort- und Weiterbildung

Der Beruf des Physiotherapeuten entwickelt sich ständig weiter. Sowohl die Fortschritte in der modernen Medizin als auch die sich in diesem Rahmen verändernden physiotherapeutischen Arbeitsgrundlagen erfordern von den Physiotherapeuten die Bereitschaft zur ständigen Fort- und Weiterbildung.
Es lohnt sich, in die berufliche Weiterbildung zu investieren, um sich fachlich wie persönlich weiter zu qualifizieren. Prüfen Sie, ob für Sie eine finanzielle Förderung möglich ist, per Mausklick gehts es zur Übersicht zu Förderungen für die berufliche Fort- und Weiterbildung.

In der täglichen Praxis werden Physiotherapeuten aufgefordert, patienten- und problemorientiert zu arbeiten, dabei aber auch den aktuellen Forschungsstand zu berücksichtigen und die Wirtschaftlichkeit immer im Auge zu halten. Zu Themen wie Dokumentation, Wissenschaft, evidenzbasierte Praxis und Praxis- und Qualitätsmanagement bietet die Physio-Akademie gGmbH ein weitreichendes Fortbildungsangebot.

Fortbildungen für die Prävention und Gesundheitsförderung

Die Fortbildungsangebote reichen von der Primärprävention bezogen auf die Handlungsfelder Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Entspannung bis hin zur/zum betrieblichen Gesundheitsförderung/-management.
Für Physiotherapeuten, die ihr Angebot im präventiven Bereich ausbauen möchten, bietet die AG Prävention im Deutschen Verband für Physiotherapie ein umfangreiches und interessantes Kursangebot an, zu finden auf dieser Homepageseite im Kursprogramm der Physio-Akademie oder unter www.ag-praevention.de.

Qualifizierungsmöglichkeiten für die Lehrtätigkeit 

Für Physiotherapeuten, die eine Unterrichtstätigkeit anstreben, ist eine Weiterqualifizierung auf akademischem Niveau zu empfehlen, einige Bundesländer fordern dies. Akademisch ausgebildete Lehrkräfte sind ein wichtiger Schritt zur Qualitätsverbesserung der Ausbildung an Schulen und an Hochschulen eine notwendige Voraussetzung. Informationen zur pädagogischen Qualifizierung erhalten Sie wie folgt:

Fortbildungspflicht für Therapeuten

Für eine qualitätsgesicherte Heilmittelerbringung ist es notwendig, dass sich alle an der ambulanten Heilmittelversorgung beteiligten Therapeuten in Praxen und Einrichtungen nach § 124 Abs. 5 SGB V zielgerichtet fortbilden.
Die therapeutisch tätigen Mitarbeiter haben sich beruflich mindestens alle 2 Jahre extern fachspezifisch fortzubilden.
Gesetzlich verpflichtende Fortbildungspflicht besteht für alle Praxisinhaber und Fachlichen Leiter, die eine Zulassung gemäß §124 SGBV besitzen.
Informationen zur Vergabe von Fortbildungspunkten im Bereich der Heilmittel findet man hier.
 

Zertifikatsweiterbildungen für die Therapie

Die Zertifikatspositionen wurden Anfang der 80er Jahre zwischen dem Berufsverband und dem Verband der Ersatzkassen eingeführt und 1996 in die Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände zur Zulassungserweiterung für besondere Maßnahmen der physikalischen Therapie überführt. Diese Empfehlungen hatten zum Ziel, eine einheitliche Anwendung der Zulassungsbedingungen sicherzustellen sowie eine qualitätsgesicherte, dem allgemeinen Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen mit Heilmitteln zu gewährleisten.
Im Sinne der Qualitätssicherung des § 70 Abs. 1 SGB V dürfen diese Maßnahmen nur von entsprechend weitergebildeten Leistungserbringern durchgeführt und abgerechnet werden, denn zu deren Ausführung und Abrechnung qualifiziert weder die gesetzlich geregelte Berufsausbildung zum Physiotherapeuten noch zum Masseur bzw. Masseur und medizinischen Bademeister ausreichend.
Besondere Maßnahmen der Physiotherapie/Zertifkatsweiterbildungen sind:

Die für Physiotherapeuten angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen schließen in der Regel mit einer Prüfung ab und führen zu einer Höherqualifizierung und der Möglichkeit der Abrechnung mit den Krankenkassen.
Die Prüfung der Weiterbildungsträger, Weiterbildungsstätten und Fachlehrer im Bereich der besonderen Maßnahmen der Physiotherapie liegt in der Verantwortung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek).

Tierphysiotherapie des Deutschen Verbandes für Physiotherapie (ZVK) e.V. 

Mit der Weiterbildung im Bereich Tierphysiotherapie soll sichergestellt werden, dass sich nur derjenige "Tierphysiotherapeut des Deutschen Verbandes für Physiotherapie (ZVK) e.V." nennen darf, der sich einer entsprechend qualifizierten Weiterbildung unterzogen hat. Die Voraussetzung zur Teilnahme an der Weiterbildung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung als Physiotherapeut. Weitere Voraussetzungen benennen die Anbieter. Die Weiterbildung zum Tierphysiotherapeuten ist in die Fachrichtungen Hund www.tier-physio.org und Pferd aufgeteilt.