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27.02.2015

Gebührenabschluss mit Ersatzkassen tritt in Kraft!

Obwohl es zunächst danach aussah, als wenn die Verhandlungen scheitern würden, konnte man sich in letzter Sekunde noch auf einen Gebührenabschluss verständigen. Wie uns soeben durch den vdek mitgeteilt wurde, haben die Ersatzkassen dem Ergebnis der Verhandlungen in der letzten Woche in Berlin zugestimmt.

Damit tritt bereits zum 01. März 2015 ein Gebührenabschluss in Höhe der Grundlohnsumme 2015 in Kraft. Das Laufzeitende wurde zum 31. Dezember 2015 vereinbart. Der Abschluss beinhaltet für die alten Bundesländer einen strukturellen und für die neuen Bundesländer einen linearen Abschluss in Höhe der Grundlohnsumme von 2,53 Prozent. Darüber hinaus konnten sich die Vertragsparteien auf die Einführung einer neuen Hausbesuchsposition bei Behandlungen in sozialen Einrichtungen verständigen, die den Hausbesuch nur eines einzigen Patienten in einer sozialen Einrichtung zukünftig in Höhe der vollen Hausbesuchspauschale ermöglicht.

"Der Abschluss mit den Ersatzkassen stimmt uns angesichts unserer Kampagne '38,7% mehr wert.' natürlich nicht wirklich glücklich, auch wenn der vom Gesetzgeber vorgegebene gesetzliche Rahmen zu Gunsten unserer Praxen voll ausgeschöpft werden konnte. Wir werden aber nicht locker lassen, vom Gesetzgeber die Streichung der Grundlohnsumme zu fordern", so Andrea Rädlein, die Vorsitzende von PHYSIO-DEUTSCHLAND.

Die in der Vergütungsvereinbarung vereinbarten Preise gelten für vertragsärztliche Verordnungen, mit einem Verordnungsdatum nach dem 28. Februar 2015.

Mitglieder von PHYSIO-DEUTSCHLAND stehen die neuen Preisvereinbarungen ab sofort zum Download zur Verfügung. Der Versand der neuen Preisvereinbarungen per E-Mail beziehungsweise auf dem Postwege erfolgt voraussichtlich Anfang übernächster Woche.