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08.09.2015

Krankenhausstrukturgesetz: Forderungen von PHYSIO-DEUTSCHLAND an die Politik!

Etwas mehr als zwölf Prozent der Physiotherapeuten in Deutschland (17.512 waren es im Jahr 2013) arbeiten in Krankenhäusern und sind damit unmittelbar betroffen von möglichen Auswirkungen des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG), das zurzeit im Bundestag beraten wird.

Am 12. Juli 2015 hat das Kabinett den Gesetzentwurf verabschiedet. Der Deutsche Verband für Physiotherapie begrüßt ausdrücklich, dass der Gesetzgeber mit dem KHSG den längst überfälligen Reformbedarf im Krankenhaussektor in den gesetzgeberischen Fokus rückt. Am 7. September hat mit einer Anhörung im Gesundheitsausschuss das parlamentarische Beratungsverfahren zu diesem Gesetz im Deutschen Bundestag begonnen.

Wir haben den Gesetzentwurf und die Stellungnahmen relevanter Akteure im Krankenhaussektor analysiert. Daraus ergeben sich unsere Forderungen an die Politik. Wir fordern im Einzelnen:

  • Qualitätsorientierung im Sinne des Patienten – Qualitätskriterien müssen die Patientenversorgung sicher und zukunftsfest machen. Qualitätskriterien dürfen aber nicht zu ökonomischen Regulierungsinstrumenten verkommen und für noch mehr bürokratischen Aufwand sorgen. 

  • Versorgungssicherung auch in ländlichen Gebieten – mögliche finanzielle Abschläge dürfen nicht zur regelhaften Schließung und damit zur Gefährdung der flächendeckenden Regelversorgung außerhalb von Ballungsgebieten führen.

  • Berufsgruppenspezifische Ermittlung des Personalbedarfs im Rahmen der DRGs unter den Aspekten des demografischen Wandels und des medizinischen Fortschritts sowie die kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der DRGs im Sinne einer evidenzbasierten physiotherapeutischen Versorgung der Patienten im stationären Bereich.

  • Langfristige Sicherung des Personalbedarfs durch ausreichende Finanzierung – das geht nicht ohne Refinanzierung der Tariflohnsteigerungen.

  • Zukunftsgerichtete Finanzgrundlage für Investitionen in die Krankenhausstruktur – Bundesländer und Bund müssen den Erhalt, Auf- und Umbau von stationären Einrichtungen im notwendigen Umfang finanzieren. Investitionen der Kliniken aus den laufenden Einnahmen der Patientenversorgung müssen ein Ende haben.

PHYSIO-DEUTSCHLAND begrüßt ausdrücklich die Ergänzung der Planungskriterien um den Faktor Qualität in § 1 des KHSG. Das Gesetz erteilt, dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) den gesetzlichen Auftrag, Qualitätsindikatoren zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität festzulegen. Mit diesen Indikatoren können und müssen aus Sicht des Deutschen Verbandes für Physiotherapie Patientensicherheit, demografischer Wandel und medizinischer Fortschritt die Basis für eine zukunftssichere stationäre Patientenversorgung gelegt werden.

Wir begrüßen außerdem ausdrücklich, dass der Gesetzgeber die Arbeitsverdichtung und Arbeitsbelastung sowie den bereits bestehenden Fachkräftemangel erkannt hat. Dies betrifft alle Berufsgruppen im Krankenhaus. Deshalb dürfen sich die gesetzgeberischen Maßnahmen nicht nur auf die Pflege beschränken, sondern müssen auch weitere Berufsgruppen wie Physiotherapeuten einbeziehen. Das aktuell im Gesetz vorgesehene zeitlich befristete Förderprogramm für mehr Personal darf nach Ablauf der Förderungsfrist nicht wie in der Vergangenheit zu Stellenkürzungen führen. Arbeitsbelastung und Fachkräftemangel sind dauerhaft bestehende Probleme, die eine beständige Lösung erfordern.

"Zusammenfassend begrüßen wir die Gesetzesinitiative, sehen aber an einigen Punkten Nachbesserungs- und Konkretisierungsbedarf – vor allem im Bereich der Qualitätskriterien, der Personalbemessung und der Bezahlung von Fachkräften im Krankenhaus", bilanziert Stefanie Fimm, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Verbandes für Physiotherapie.

Aktionstag der Deutschen Krankenhausgesellschaft

Am 23. September 2015 wird es einen bundesweiten Aktionstag unter dem Motto "Krankenhaus-Reform – So nicht!" geben. Zur zentralen Veranstaltung vor dem Brandenburger Tor in Berlin erwartet die Deutsche Krankenhausgesellschaft mehr als 10.000 Teilnehmer erwartet. Unter anderen werden folgende Redner Stellung zum aktuellen Gesetzentwurf beziehen:

• Sylvia Bühler, ver.di-Bundesvorstand
• Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes
• Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer
• Thomas Reumann, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft
• Detlef Schliffke, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes der Patientenfürsprecher in Krankenhäusern
• Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerates

Aber auch dezentral in den Krankenhäusern selbst soll es am 23. September Aktionen geben, an denen sich auch Physiotherapeuten vor Ort beteiligen werden.
Weitere Informationen zum Aktionstag finden alle Interessierten auf der Homepage der Deutschen Krankenhausgesellschaft hier.

Wir werden über den Verlauf des Aktionstages berichten.