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29.09.2015

PHYSIO DEUTSCHLAND begrüßt Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin

zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG)

Köln, 29.09.2015   

In unseren Gesprächen mit den zuständigen Gesundheitspolitischen Sprechern haben wir immer wieder gefordert,  die Bedeutung der therapeutischen Berufe in der Palliativversorgung im HPG klar zu benennen. Diese Forderung hat nun die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin aufgegriffen und in ihrer Stellungnahme berücksichtigt.  

Insbesondere begrüßt PHYSIO-DEUTSCHLAND auch die in § 27 SGB V vorgesehene Regelung „Zur Krankenbehandlung gehört auch die palliative Versorgung der Versicherten“. Damit erhält die Palliativmedizin nicht nur im stationären sondern auch im ambulanten Bereich einen höheren Stellenwert.

PHYSIO-DEUTSCHLAND unterstützt wie die DGP auch alle Bestrebungen, die zu einer besseren Vernetzung sämtlicher Akteure (!) im Bereich der ambulanten Palliativversorgung führen, denn hierzu gehören nicht nur Ärzte und Pflegekräfte, sondern alle Akteure, und damit auch die Physiotherapeuten. Wir sind uns in diesem Punkt auch mit der DGP einig, dass dazu verbindliche Mindestanforderungen an die Qualifikation der Leistungserbringer und an die Form der Zusammenarbeit formuliert werden müssen.  

Auch die Forderung nach gesetzlichen Regelungen für Modellprojekte zur Entwicklung innovativer Versorgungsstrukturen – gerade in ländlichen Regionen – begrüßt PHYSIO-DEUTSCHLAND uneingeschränkt. Denn in der SAPV fehlt es nach wie vor an tragfähigen Konzepten, wie die verschiedenen zu beteiligenden Berufsgruppen (z.B. Sozialarbeiter, Physiotherapeuten, Psychologen und Seelsorger) strukturell zu verankern sind. Wie die DGP zurecht ausführt, lebt eine gute Palliativversorgung von qualifiziertem Personal, zu dem Ärzte, Pflegekräfte, Sozialarbeiter, Psychologen, Physiotherapeuten u.a. gehören. In der S3-Leitlinie zur Palliativversorgung von Patienten mit Tumorerkrankungen, an deren Erstellung PHYSIO-DEUTSCHLAND maßgeblich mitgewirkt hat, werden dazu verbindliche Mindestzahlen für die Besetzung von Palliativdiensten und Palliativstationen aufgeführt, die eine bedarfsgerechte Versorgung der Patienten rund um die Uhr möglich machen.  

Der Stellungnahme, die die DGP im Vorfeld der Anhörung zum Hospiz- und Palliativgesetz dem Gesundheitsausschuss vorgelegt hat, ist nichts mehr hinzuzufügen – sie wird von PHYSIO-DEUTSCHLAND voll umfänglich unterstützt. Die Stellungnahme können Sie in Gänze hier nachlesen:

Stefanie Fimm

stv. Vorsitzende