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17.01.2005

Präventionsgesetz wurde vertagt

Der Grund: Regierungsinterne Kritik, Forderungen der Krankenkassen und die Begehrlichkeiten anderer Ressorts.

Das Bundeskabinett hat die Entscheidung über das Präventionsgesetz am 12. Januar vertagt. Das Justizministerium kritisierte, dass das Gesetz nur unverbindliche Aussagen enthalte und der zusätzliche bürokratische Aufwand voraussichtlicht den vermeintlichen Nutzen bei Weitem übersteige. Andererseits wollen nun einige Ministerien auch von der Partie sein. So soll nach Angaben der Ärzte-Zeitung Wirtschaftsminister Wolfgang Clement die Arbeitslosenversicherung als Mitfinancier und Akteur der Prävention ins Spiel gebracht haben. Auch das Verbraucherschutzministerium von Renate Künast möchte in die Vorsorge eingebunden werden.

Die Krankenkassen haben trotz grundsätzlicher Zustimmung für das geplante Präventionsgesetz erhebliche Nachbesserungen und Klarstellungen gefordert. Die Haltung der Bundesländer, möglichst nicht zu zahlen, dafür aber zu entscheiden, stößt bei den Kassen auf Kritik. So forderte der Vorstandschef Rolf Stuppardt vom Bundesverband der Innungskrankenkassen (IKK), dass sich auch Bund, Länder und die Private Krankenversicherung finanziell mit maßgeblichen Beiträgen an der geplanten Präventionsstiftung beteiligen müssten. Zudem seien die Krankenkassen nicht bereit, Finanzmittel bereit zu stellen, die in allgemeine Töpfe der Stiftung oder gar einzelner Bundesländer fließen. Ende Januar 2005 soll nun das Präventionsgesetz dem Kabinett vorgelegt werden.