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26.01.2005

Zahlreiche Beamte werden bei der Praxisgebühr doppelt zur Kasse gebeten

Verwaltungsgericht Saarland: Beihilfe muss nicht alle Aufwendungen ersetzen.

Zahlreiche Beamte müssen die Praxisgebühr praktisch doppelt bezahlen. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes hervor. Das Gericht in Saarlouis wies die Klage eines Bundesbeamten gegen die Kürzung seiner Beihilfe um die Praxisgebühr zurück, obwohl er als freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung bei Arztbesuchen pro Quartal bereits zehn Euro bezahlen muss. Der Beamte hatte gegen die Kürzung seiner Beihilfe um zehn Euro nach einer Zahnarztbehandlung geklagt. Dabei hatte der Kläger argumentiert, gegenüber seinen privat versicherten Kollegen, die keine Praxisgebühr bezahlen müssen, benachteiligt zu sein.

Die Richter hielten entgegen, die in den Vorschriften verankerte Kostendämpfungspauschale sei \"für sich gesehen nicht übermäßig belastend und damit nicht unzumutbar\". Außerdem müssten Beihilfe und private Versicherung nicht lückenlos aufeinander abgestimmt werden. Risiken, die wirtschaftlich unüberschaubar sind, seien unzumutbar. Von der Praxisgebühr werde \"eine amtsangemessene Lebensführung\" jedoch nicht beeinträchtigt.