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10.02.2014

Anerkennung der Berufsqualifikation Physiotherapeut in Deutschland

Uns haben in den letzten Wochen einige Anfragen von Praxisinhabern aus Deutschland erreicht, die gerne ausländische Physiotherapeuten in ihrer Praxis beschäftigen möchten. Diese Anfragen nehmen wir zum Anlass, Interessierte über die Rahmenbedingungen und den organisatorischen Ablauf einer Anerkennung in Deutschland zu informieren.

Physiotherapeut zählt innerhalb der EU zu den reglementierten Berufen

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt innerhalb der Europäischen Union nicht automatisch für alle Berufsgruppen, so auch nicht für uns Physiotherapeuten. 

Für Physiotherapeuten aus Ländern innerhalb Europas gilt die Gleichstellung der Berufsbildungsabschlüsse, das Examen als Physiotherapeut/in wird aufgrund der Anerkennungsrichtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Deutschland anerkannt. Allerdings ist den zuständigen Behörden gemäß dieser EU-Richtlinie das Recht vorbehalten, den Einzelfall zu prüfen und gegebenenfalls Anpassungslehrgänge oder eine Eignungsprüfung, zum Teil einschließlich einer Sprachprüfung, zu fordern.

Die Physiotherapeuten zählen damit zu den sogenannten reglementierten Berufen, für deren Berufszugang und Berufsausübung die Gleichwertigkeitsfeststellung der ausländischen Berufsqualifikation erforderlich ist. Bei reglementierten Berufen sind im Falle festgestellter wesentlicher Unterschiede formalisierte Ausgleichmaßnahmen wie zum Beispiel eine Prüfung oder ein Anpassungslehrgang im Rahmen der Berufszulassung vorgesehen. Mit den Ausgleichsmaßnahmen werden die gleichwertigen Fähigkeiten und Kenntnisse nachgewiesen.

Für den Zeitablauf des Verfahrens für die Anerkennung der Berufsqualifikationen gilt:

  • Die zuständige Behörde des Aufnahmemitgliedstaates bestätigt dem Antragsteller binnen eines Monats den Empfang der Unterlagen und teilt ihm gegebenenfalls mit, welche Unterlagen fehlen.

  • Das Verfahren für die Prüfung eines Antrags auf Zulassung zu einem reglementierten Beruf muss innerhalb kürzester Frist abgeschlossen werden, spätestens jedoch drei Monate nach Einreichung der vollständigen Unterlagen der betreffenden Person; die Entscheidung muss von der zuständigen Behörde des Aufnahmemitgliedstaates ordnungsgemäß begründet werden. Diese Frist kann gegebenfalls um einen Monat verlängert werden.

  • Somit kommt es für alle Physiotherapeuten, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Land erworben haben, vor der Arbeitsaufnahme als Physiotherapeut zu einer zeitlichen Verzögerung von mindestens drei bis vier Monaten nach Eingang aller Unterlagen. Dies ist der Idealfall und zeitlich nur realisierbar, wenn die Bewerberunterlagen zügig übersetzt, beglaubigt und vollständig der Behörde eingereicht werden, wenn Sprachkenntnisse vorhanden sind und wenn keinerlei Anpassungsmaßnahme als Nachqualifizierung verlangt wird.

 

Unsere Empfehlung: Falls Sie in Ihrer Praxis Physiotherapeuten mit einer ausländischen Berufsqualifikation einstellen möchten, rechnen Sie mit einem zeitlichen Vorlauf von mehreren Monaten. 

Gerne beraten wir unsere Mitglieder, um alle erforderlichen Formalitäten erfolgreich und schnell abwickeln zu können.

Informationen auch online verfügbar

Ausführliche Informationen zur Anerkennung – ob von Physiotherapeuten aus Europa oder von Physiotherapeuten außerhalb Europas (hier gilt seit 2012 das analoge Verfahren laut Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz) - finden Interessierte hier auf der Homepage des Deutschen Verbandes für Physiotherapie.

Angelika Heck-Darabi

Referat Wissenschaft, Forschung, Aus-, Fort- und Weiterbildung