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16.06.2016

AOK Sachsen-Anhalt führt Heilmittelpraxen in die Irre, in dem sie trickst und täuscht

Vertragspartnerschaft mal anders herum: Während die physiotherapeutischen Berufsverbände IFK, vdb, VPT und ZVK seit geraumer Zeit auf die neuen Preislisten warten, die die neuen Preisuntergrenzen im Sinn des § 125 Abs. 3 SGB V berücksichtigen, schleicht sich die AOK Sachsen-Anhalt an die Heilmittelpraxen in Sachsen-Anhalt heran und unterbreiten diesen ein auf den ersten Blick sehr verlockendes Angebot:

Die Praxis könne sich entscheiden: Entweder man unterschreibt einen Vertrag, dem eine Vergütungsliste beigefügt ist, die Preise vorsieht, die deutlich abgesenkt sind (die Patienten bräuchten dafür im Gegenzug keine Zuzahlung in Praxen bezahlen – wovon die Praxen ja auch profitieren würden), oder man unterschreibt einen Vertrag, der deutlich höhere Preise vorsieht (und zwar in Höhe der neuen gesetzlichen Preisuntergrenzen). Schnell fällt auf, dass das Anschreiben darauf ausgelegt ist, die Preisliste mit den höheren Preisen zu unterschreiben. Auf den ersten Blick vermutet man dabei nichts Böses, übersieht aber womöglich, dass man damit – und jetzt kommt es – rechtlich einen Einzelvertrag unterschreibt. Jetzt fragt man sich, was daran denn so schlimm sei? Die Antwort darauf ist ganz einfach: Für die Berechnung der Preisuntergrenzen in den Jahren 2017 – 2021 sind die Verträge der AOK mit den physiotherapeutischen Verbänden maßgeblich. Ziel dieser Anpassungen ist es, die Preise in einem Bundesland den jeweiligen Höchstpreisen anzugleichen. Die Höchstpreise in Sachsen-Anhalt zahlen die Betriebskrankenkassen. Die Vergütung der Betriebskrankenkassen liegt dabei bereits heute auf dem durchschnittlichen Vergütungsniveau der BBKn in den alten Bundesländern.  Genau diese Anpassung beabsichtigt die AOK nun womöglich auszuhöhlen, indem sie den Praxen Einzelverträge anbietet. Sie versucht also das System der Tarifverträge in der Heilmittelversorgung zu unterwandern. Dass sie sich davon womöglich einen Vorteil verspricht, liegt auf der Hand. Welcher Vorteil das sein könnte: Man weiß es nicht genau. Der Umstand, dass die AOK Sachsen-Anhalt zu einer der Krankenkassen gehört, die in den letzten Jahren die mit am Abstand niedrigsten Vergütungen gezahlt hat und dabei keinem Schiedsverfahren ausgewichen ist, lässt diesbezüglich aber nichts Gutes erahnen.

Unser dringender Tipp daher an alle Praxen in Sachsen-Anhalt: Lassen Sie sich nicht in die Irre führen. Jede Praxis, die einen solchen Vertrag abschließt, sägt damit an dem Zweig, auf dem sie sitzt. Und: In den Genuss der neuen Preisuntergrenzen kommen die Praxen so oder so, sobald die AOK Sachsen-Anhalt die Verbandspreislisten angepasst hat. Ein Schelm, wer sich Böses dabei denkt, dass sich die AOK Sachsen-Anhalt dafür dieses Jahr besonders viel Zeit lässt.