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14.01.2026 – Regionalverband Baden-Württemberg

Beihilfesätze werden angepasst

Die beihilfefähigen Höchstbeträge für Bundesbeamte werden zum 1. Februar bundesweit angehoben.

Das neue Leistungsverzeichnis steht unseren Mitgliedern ab sofort im Downloadbereich unserer Homepage zur Verfügung.

Leistungsverzeichnis

Die beihilfefähigen Höchstsätze stellen lediglich interne Erstattungsgrenzen der Dienstherren dar und sind keine verbindlichen Preislisten für physiotherapeutische Leistungen. Ihre Honorarkalkulation erfolgt rechtlich unabhängig auf Basis der Privatautonomie und wird im Rahmen des Behandlungsvertrages direkt mit dem Patienten vereinbart. Die Erstattungsgrenzen der Beihilfe sind somit keiner Gebührenordnung gleichzusetzen.

Die Liste der beihilfefähigen Höchstbeträge Bund regelt die Höhe des Erstattungsanspruchs der beihilfeberechtigten Personen. Die Beihilfe ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Neben der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) gibt es in den meisten Ländern eigene Landesbeihilfeverordnungen, die in den Grundstrukturen mit der BBhV gleich sind, sich aber im Detail unterscheiden können. In Baden-Württemberg wird automatisch auch die Landesbeihilfe angepasst, wenn die Bundesbeihilfe sich ändert. Die beihilfefähigen Höchstbeträge Bund haben zudem Einfluss auf die Vergütung für die Behandlung von Patienten der Mitgliedergruppe A bei der Postbeamtenkrankenkasse.

Weitere Informationen

Physio Deutschland - Beruf & Praxis // Freiberufler // Privatpatient*innen

Infoblatt_-_Private_KV_Beihilfe_01.pdf

BMI - Beihilfe