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24.02.2005

Europäische Dienstleistungs-Richtlinie

Sozialdemokraten im EU-Parlament befürchten Qualitätsverlust bei Gesundheitsdienstleistungen.

Vor einem Jahr hat die EU-Kommission einen Entwurf für eine Dienstleistungs-Richtlinie präsentiert. Nach ihren Plänen soll die Richtlinie 2010 in Kraft treten. Die Direktive zum Dienstleistungsverkehr in der EU sieht u.a. vor, dass Anbieter von Dienstleistungen lediglich den Bestimmungen ihres Herkunftslandes unterworfen sind. Danach sollen Firmen etwa aus Polen oder Portugal nur den gesetzlichen Bestimmungen ihres Heimatlandes unterliegen, wenn sie Leistungen in Deutschland anbieten. Dieses \"Herzstück“ der Richtlinie ist nun zum Zankapfel geworden. Die SPD warnte vor einer massiven Zunahme von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit durch die Öffnung der europäischen Dienstleistungsmärkte und vor Lohndumping. Der Fraktionsvize der SPD im Bundestag, Ludwig Stiegler, fordert, die EU-Kommission solle bei den Löhnen und Sozialstandards auf das Herkunftslandprinzip verzichten.

Das Gesundheitswesen, einschließlich Pflegebereich, soll von der EU-Richtlinie ausgenommen werden, fordern nun Europas Sozialdemokraten Zu diesem Schluss kamen SPD-Abgeordnete des Europaparlaments nach einer Diskussion mit Sachverständigen sowie Vertretern der nationalen Parlamente und von Nicht-Regierungs-Organisationen. Diese Regelung könnte zu einem EU-weiten Qualitätsverlust bei Gesundheitsdienstleistungen und zu einer Aushöhlung des Patientenschutzes führen, befürchten die Sozialdemokraten. Eine solche Entwicklung stünde im krassen Widerspruch zum europäischen Sozialmodell und zu bereits bestehenden Rechtsakten der EU für das Gesundheitswesen.

Als ein Beispiel gilt die Richtlinie über die wechselseitige Anerkennung von Diplomen in der EU. Denn dort gilt das Herkunftslandprinzip ausdrücklich nicht. Entscheidend ist die Qualifikation, die in dem jeweiligen Land gilt, in dem ein ausländischer Arzt arbeiten will. Vertreter der Christdemokraten hingegen wollen nur die sozialgesetzlich geregelte Versorgung – in Deutschland im Rahmen der GKV – ausklammern, berichtet die Ärzte-Zeitung.