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14.12.2021 – Bundesverband

Impfpflicht in physiotherapeutischen Praxen

Am 10. Dezember 2021 stimmten Bundestag und Bundesrat einer berufsbezogenen Impfpflicht für Mitarbeitende in medizinischen Einrichtungen zu. Auch physiotherapeutische Praxen sind davon betroffen. Das sorgte in den Praxen für viele Fragen und Verunsicherungen.

PHYSIO-DEUTSCHLAND hat Ihre häufigsten Fragen gesammelt und daraus einen fünften Teil unserer Corona-FAQ-Liste zum Thema Impf-/Testpflicht erstellt. Sie finden unsere Sonderseite hier.

Grundsätzlich gilt, bis zum 15. März 2022 müssen alle Mitarbeitenden einer physiotherapeutischen Praxis geimpft sein, unabhängig davon, ob sie regelmäßigen Kontakt mit Patientinnen und Patienten haben oder nicht. Damit tritt in kurzer Zeit die zweite Impfpflicht für medizinische Einrichtungen in Kraft, denn auch eine vollständige Masernimpfung ist seit letztem Jahr zwingend erforderlich. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Ausschlussfrist zur Nachweisvorlage bei der Masernimpfung jedoch von Dezember 2021 auf Ende Juli 2022 verschoben.

Weitere Informationen rund um die Covid-19 Regelungen in Ihrem Bundesland finden Sie in dieser Übersicht. Bitte deaktivieren Sie die automatische Übersetzungsfunktion in Ihrem Browser, sonst kann es zu Fehldarstellungen kommen. Bei Fragen rund um die Umsetzung sind Ihnen unsere Landesverbände gerne behilflich.