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11.11.2015

Osteopathische Behandlungen durch Physiotherapeuten aufgrund ärztlicher Verordnung

Der Vorstand des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) hat in seiner Sitzung am 4. November 2015 beschlossen, die Gesundheitsminister aller Bundesländer aufzufordern, die Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung Osteopathie (WPO) vom 4. November 2008 zu übernehmen, mit dem Ziel, mehr Rechtssicherheit für Physiotherapeuten zu schaffen, die auf der Basis einer ärztlichen Verordnung für Osteopathie behandeln.

Diese Forderung des SHV wird Gegenstand der Beratungen im Berufeausschuss der Bundesländer am 10. Und 11. Februar 2016 sein. Im Berufeausschuss stimmen sich die Bundesländer zu Grundsatzfragen im Berufsrecht des Gesundheitswesens ab.

Aktuell zeichnet sich bereits jetzt ab, dass neben  den Gesundheitsministerien in NRW und Sachsen, auch der überwiegende Teil der anderen Bundesländer die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. September 2015 kritisch und als reine Einzelfallentscheidung ansehen und ihre örtlichen Gesundheitsämter entsprechend informieren. Allerdings bietet dies keine abschließende Gewähr dafür, dass sich die örtlichen Gerichte der Rechtsauffassung der jeweiligen Ministerien anschließen, wie das Urteil des OLG Düsseldorf zeigt. Alle Berufsverbände – so auch PHYSIO-DEUTSCHLAND - beobachten die weitere Entwicklung genau und stehen ihren Mitgliedern für Auskünfte zur Verfügung.

Der Deutsche Verband für Physiotherapie verweist ergänzend  nochmals auf seine rechtliche Stellungnahme und empfiehlt allen betroffenen Physiotherapeuten, die abgemahnt werden, sich bis auf weiteres auf diese Stellungnahme und die ihr zugrundeliegenden rechtlichen Fundstellen zu berufen. Wir bitten im Interesse aller betroffenen Kollegen darum, bei solchen Abmahnungen den  zuständigen Landesverband zu informieren.