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21.02.2005

Präventionsgesetz: 1. Lesung im Bundestag

Opposition weiterhin gegen das Finanzierungskonzept und für eine gründliche Bearbeitung des Gesetzentwurfes.

Die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben am vergangenen Freitag das Präventionsgesetz zur Gesundheitsförderung in den Deutschen Bundestag eingebracht, das in erster Beratung debattiert wurde. Die Gesundheitsvorsorge soll erstmals in Deutschland gesetzlich verankert werden. Das Ziel ist es, Volkskrankheiten wie Rückenschmerzen nachhaltiger vorzubeugen. Schmidt betonte, künftig solle Prävention so alltäglich werden „wie der Wetterbericht“. Jeder solle die Chance erhalten, in seinem Wohnviertel, in Betrieb, Kindergarten oder Schule „etwas für sich tun zu können“.

Der Entwurf für ein Gesetz geht auf einen gemeinsam mit der Union bei den Konsensgesprächen zur Gesundheitsreform gefassten Beschluss zurück. So würdigte auch die Opposition die geplante Gesundheitsförderung. CDU-Gesundheitsexpertin Annette Widmann-Mauz bezeichnete die Gesundheitsprävention als „sinnvolle Investition in die Zukunft“. Wie allerdings die Finanzierung dieser Investition zustande kommen soll, bleibt nach wie vor ein Zankapfel.

Nach Informationen der Grünen-Gesundheitsexpertin Birgitt Bender sollen künftig jährlich 250 Millionen Euro bereitgestellt werden, die durch die Sozialversicherungsträger finanziert werden. Davon sollen 80 Prozent auf individuelle Präventionsangebote entfallen, während der Rest beispielsweise für Modellvorhaben zur Verfügung stehe. Das volle Finanzvolumen werde 2008 erreicht und bis dahin stufenweise ansteigen. Widmann-Mauz allerdings wandte sich dagegen, zur Finanzierung der Präventionsmaßnahmen ausschließlich die gesetzlichen Beitragszahler heranzuziehen. Daher müsse der Entwurf in den weiteren Beratungen noch gründlich überarbeitet werden. Auch der FDP-Abgeordnete Detlef Parr, für dessen Fraktion das Präventionsgesetz längst „überfällig“ sei, kritisierte die Bundesregierung für ihren „gesetzlichem Regulierungswahn“ und schloss sich der Kritik der CDU an: es sei „dreist“, mit den Mitgliedsbeiträgen der Sozialversicherten öffentliche Aufgaben wahrzunehmen.

Die Grünen-Gesundheitsexpertin Birgitt Bender verteidigte dagegen die vorgesehene Finanzierung mit Mitteln der Sozialversicherung. Schon jetzt würden auch Steuermittel für Präventionsarbeit herangezogen, etwa bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Zudem komme es durch die Prävention mittelfristig auch zu Einsparungen bei den Kassen. Ulla Schmidt wiederholte ihre Kritik an die Private Krankenversicherung: „Ich appelliere an diese, sich nicht ihrer gesellschaftlichen Verantwortung zu entziehen. Es kann nicht sein, dass wir z.B. allen Kindern in der Schule eine gute Zahnprophylaxe zukommen lassen, aber nur die gesetzliche Krankenversicherung dafür zahlt, während sich die Private Krankenversicherung gemütlich zurücklehnt.“

Nun geht nach dem derzeitigen Zeitplan der 150 Seiten starke Gesetzentwurf am 9. März zur Anhörung in den Gesundheitsausschuss des Bundestages, am 18. März in die 1. Lesung im Bundesrat, am 21./22. April in die 2. und 3. Lesung im Bundestag und am 27. Mai in die 2. Lesung im Bundesrat. Demnach könnte das Gesetz dann schon Anfang Juli 2005 in Kraft treten.

Unter www.die-praevention.de finden Sie neben dem vollständigen Entwurf des \"Gesetzes zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention\", auch viele Hintergrundinformationen zu dessen Entstehung und Umsetzung.