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06.11.2019

Rückforderung erhalten? So verhalten Sie sich richtig!

Viele Praxisinhaber in Süddeutschland erhalten derzeit Rückforderungen der IKK Classic von bereits bezahlten Abrechnungen aus den Jahren 2015 bis 2017. Die Verunsicherung ist groß. Soll man die Zahlung akzeptieren, direkt klagen oder einfach abwarten?

Unser Landesverband Baden-Württemberg hat für Sie eine Infografik zusammengestellt, die Ihnen die möglichen Optionen im Falle einer Rückforderung aufzeigt. Für eine individuelle Beratung bitten wir Sie, sich direkt an Ihren Landesverband zu wenden, wir überprüfen gerne welche weiteren Möglichkeiten in Ihrem Fall offen stehen. 

Die Infografik und viele weitere Informationen zum Vorgehen der IKK finden Sie auf einer eigens dafür eingerichteten Unterseite des Landesverbandes Baden-Württemberg.