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22.03.2019

Physiotherapeutische Diagnostik: Warnsignale erkennen mit dem Flaggensystem

In unserem heutigen Artikel möchten wir Ihnen ein Werkzeug zum Erkennen und zur Einteilung von Warnsignalen und Kontraindikationen bei der physiotherapeutischen Behandlung vorstellen: das Flaggensystem. Obwohl dieses Graduierungssystem international in vielen medizinischen Professionen genutzt wird, existiert keine einheitlich festgelegte Definition der Flaggenfarben. Wir orientieren uns daher an dem in Deutschland verbreiteten Standardwerk: Screening in der Physiotherapie von Kerstin Lüdtke, Lucia Grauel und Daniela Laube.

Red Flags/Rote Flaggen:
Red Flags entsprechen der höchsten Warnstufe. Es handelt sich hierbei um Gesundheitszustände, die charakteristisch für eine bestimmte Pathologie stehen und dadurch eine ärztliche Abklärung erfordern. Beim Vorhandensein einer Red Flag muss überprüft werden, inwieweit die physiotherapeutische Behandlung fortgesetzt werden kann und wie schnell eine ärztliche Abklärung erforderlich ist. So können Zeichen einer Fraktur den sofortigen Behandlungsabbruch und direkte ärztliche Abklärung erfordern, ein nicht kritisches Zeichen (z.B. eine behandelte Tumorerkrankung) kann dagegen eine Weiterbehandlung und einen späteren Arzttermin erlauben. Sollten Sie bei Ihrem Patienten eine Red Flag entdecken, muss diese aus dokumentationsrechtlicher Sicht in jedem Fall in der Behandlungsakte vermerkt und der Patient darüber aufgeklärt werden.


Yellow Flags/Gelbe Flaggen:
Analog zur Farbgebung von Ampeln gelten Yellow Flags als niedrigere Warnungsstufe. Hierunter versteht man in erster Linie Hinweise auf das Vorhandensein von Chronifizierungsrisiken. Angst-Vermeidungsverhalten, negative Bewältigungsstrategien oder Depressionen zählen deshalb zu den klassischen Yellow Flags. Aus ihnen ergeben sich in der Regel ausschließlich Konsequenzen auf die eigene Therapiegestaltung, beispielsweise auf den Einsatz zusätzlicher Edukationsmaßnahmen. Verändert sich die festgestellte Yellow Flag im Laufe der Therapie jedoch nicht, kann aber eine Weiterleitung an einen Arzt oder Psychotherapeuten erforderlich sein.


Blue Flags/Blaue Flaggen:
Passend zur blauen Berufskleidung des Arbeiters werden unter Blue Flags berufliche Einflüsse subsumiert. Also etwa eine körperlich belastende Tätigkeit, Mobbing oder Arbeitsunzufriedenheit. Sie wirken dadurch in der Regel nicht auf den eigenen Therapieverlauf ein, können aber beispielsweise im Rahmen von Berichten zur Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen oder Rentenansprüchen eine Rolle spielen.


Black Flags/Schwarze Flaggen:
Black Flags betrachten die finanziellen Folgen einer Erkrankung. Dadurch können sie sich aus Sicht des Therapeuten sowohl positiv, als auch negativ auf den Behandlungsverlauf auswirken. Therapieerfolge können beispielsweise die Angst vor einer langen Erkrankung und den daraus entstehenden finanziellen Einbußen beim Patienten reduzieren und damit verstärkend in Richtung eines positiven Therapieverlaufs wirken. Dagegen kann bei einer ausstehenden Schmerzensgeldklage die Schmerzreduktion deutlich langsamer verlaufen, als zu erwarten.


Führen Sie Ihre Anamnese nach dem ICF-Schema durch, haben Sie wahrscheinlich Blue Flags und Black Flags ohnehin schon erhoben. Da diese beiden Flaggen nur begrenzt Auswirkungen auf Ihr physiotherapeutisches Handeln haben, empfehlen wir Ihnen, diese lediglich farblich im ICF-Teil des Anamnesebogens hervorzuheben. Red und Yellow Flags sind dagegen für den weiteren Therapieverlauf im Zweifelsfall von hoher Bedeutung, deshalb sollten Sie sie eigenständig dokumentieren.

Lesen Sie hier weitere Artikel der Serie:
Artikel 1: Umfassende Patientenbeurteilung dank ICF
Artikel 2: Auswahl des richtigen Assessments
Artikel 4: Behandlungsziele auf smarte Art formulieren